Rückblick auf GV vom 18. Mai 2019 - und, Blick schreibt über uns!

6. ordentliche Generalversammlung

Esthers grosse Arbeit wird verdankt.

 

Pünktlich um 10:30 eröffnete Präsident Urs Bürchler die GV, vor 58 Anwesenden bzw. 60 Stimmen. Die Stimmenzähler sind schnell gefunden, die folgenden drei Traktanden in Kürze abgehandelt und einstimmig angenommen.

 

Stichworte zum Jahresbericht: gutes Betriebsjahr, Gemeinschaftshof ist Vorzeigemodell, Trägerverein sehr aktiv, die Wohnsituation erfreulich, das Zusammenleben recht harmonisch

 

Stichworte zur Jahresrechnung: Sie schliesst erfreulich ab, auf Niveau Vorjahr, Eigenkapitalquote (EK) auf 15 % gestiegen, Revision zufrieden. EK-Ziel wäre 33 %, unterstützen Sie uns, dieses Ziel durch eine steuerbefreite Spende an die Stiftung des Gemeinschaftshofs zu erreichen.

 

Etwas mehr zu reden gab erwartungsgemäss das Traktandum 5  ‘Änderung von Leitbild und Statuten’. Beide Dokumente wurden in den Jahren 2012 und 2013 – lange vor Baubeginn – erarbeitet und sollten nun den heutigen Gegebenheiten und Bedürfnissen angepasst werden.

 

Das Leitbild bleibt im Grundsatz gleich, mit folgenden Schwerpunkten: der Gemeinschaft, dem lokalen und dem umweltbewussten Handeln

 

Bei den Statuten gaben primär die beiden Abschnitte 5 (Ausschlusskriterien) sowie 13 (Altersguillotine) zu diskutieren. Schliesslich wurden ein Ausschlusskriterium (B: längere Zeit pflegebedürftig) sowie die Altersbeschränkung für die Verwaltungsmitglieder ganz gestrichen, obwohl die Verwaltung selber eigentlich für 75 bzw. 78 plädiert hatte und sie nicht ganz aufheben wollte.

 

Die deutlich erweiterte Finanzkompetenz sowie das wesentlich gekürzte Mieterreglement (primär mit Ziel, einfacher Menschen zu finden, welche in die bestehende Gemeinschaft passen) gaben nicht zu reden.

 

Die Statutenänderung wurde schliesslich mit grossem Mehr und nur vereinzelten Gegenstimmen angenommen.

 

Ein Genossenschafter brachte die Frage ein, ob das heute fehlende Recht zur ‘Traktandierung durch einzelne Genossenschafter’ bei einer künftigen Statutenänderung nicht eine sinnvolle Ergänzung wäre.

Thomas Wirz – seit letzter GV Mitglied der Verwaltung – erläutert, wieso dieses Recht bisher fehlt: Heute können die Stimmberechtigten an der GV beantragen, dass etwas für die nächste GV traktandiert wird. Das heisst, dieses Recht besteht schon, nur ist es etwas weniger direkt, als es oben erwähntes Recht wäre.

 

Das Fehlen dieses Rechts führt zu einer gewissen Filter-Funktion der Geschäfte und zu einer vereinfachten Administration. Mit diesem Recht müsste vor einer GV erst provisorische Statuten versendet werden. Wenn dann Traktanden von Genossenschaftern eingehen würden, müssten diese vor der GV dann nochmals versendet werden.

 

Das genügte den Anwesenden, niemand verlangte, dass man nächstes Jahr die Statuten dahingehend ergänzt.

Beim Traktandum ‘Verschiedenes’ gab es keine Voten, vermutlich waren Durst und Hunger dann schon dominant. Nach der Versammlung wurde – wie alle Jahre – zu einem kurzen Apéro in den Gemeinschaftshof eingeladen, gefolgt von einem feinen Essen – dem Männerchor und deren Damen gebührt wieder grossen Dank.

 

Hier finden Sie einige wenige Fotos dieser GV sowie das offizielle GV-Protokoll 2019.

Und hier noch einen lesenswerten Blick-Artikel zum Gemeinschaftshof.

 

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