GV und Aufrichte im Mai 2015
Generalversammlung und Aufrichte im Mai 2015
Am 29. Mai 2015 um 16 Uhr findet im Gemeindesaal Niederweningen die ordentliche Generalversammlung der Genossenschaft Gemeinschaftshof Niederweningen statt, zu der alle Genossenschafter eingeladen werden; hier finden Sie das Protokoll der letzten a.o. Generalversammlung, den Jahresbericht des Präsidenten und die von der Revision geprüfte Jahresrechnung 2013/2014 der Genossenschaft. Im Anschluss an die GV wird die Baustelle besichtigt und danach die Aufrichte gefeiert. Zu dieser Feier werden Handwerker und Genossenschafter eingeladen.
Es lohnt sich nun also doppelt, Genossenschafter zu werden -> Gute Gründe; Zeichnungsschein.
Es scheint, dass wir nun bereits die 5. Wohnung vermieten können. Falls Sie oder Bekannte von Ihnen, welche in Niederweningen wohnen, Interesse haben, per Ende Dezember eine der Wohnungen zu mieten, melden Sie sich möglichst bald bei Esther Braunschweig. Im Gemeinschaftshof werden bis Anfangs Sommer Einwohner von Niederweningen bevorzugt, je näher der Einzugstermin rückt, desto weniger werden wir jedoch Auswärtige abweisen, wenn sie die übrigen Kriterien erfüllen. Entsprechend schnell könnte es dann sein, dass Sie trotz Niederweniger Wohnsitz, nur noch einen Platz auf der Warteliste finden. Das neuste Factsheet fasst alle wichtigen Informationen auf einer Seite zusammen; es kann ausgedruckt oder runtergeladen und per E-Mail versendet werde.
Falls Sie an einer Wohung interessiert sind, finden Sie hier den Vermietungsprospekt.
In der neuen Ausgabe vom Wehntahler Infoblatt wird über den Baufortschritt berichtet; Sie finde diese Ausgabe hier. Drei Fotos vom Baufortschritt finden Sie auf der Startseite ganz unten. Dank dem baufreundlichen Winterwetter schreiten die Arbeiten schneller als geplant voran.
Als separate Beilage finden Sie hier die provisorischen Mietzinse, welche auf einer Kalkulation vom letzten Jahr beruhen und welche die oberste Grenze darstellen.
Das Mieterreglement befindet sich im Anhang der Genossenschaftsstatuten vom 18. Dez. 2013, welche Sie hier runterladen können.
Gute und weitere Gründe, um eine Wohnung im Gemeinschaftshof zu beziehen,
finden Sie hier.
Falls Sie sich für eine Wohnung interessieren, senden Sie uns doch ein E-Mail info@gemeinschaftshof.ch oder melden sich bei Esther Braunschweig.
Sollten Sie an der GV verhindert sein, können Sie sich mittels dem Formular Vertretungsvollmacht vertreten lassen. gemäss Statuten gilt: Jedes Mitglied kann sich an der Generalversammlung durch einen handlungsfähigen Familienangehörigen oder mit schriftlicher Vollmacht durch ein anderes Mitglied der Genossenschaft vertreten lassen. Ein Genossenschafter kann nur einen anderen Genossenschafter vertreten. Familienangehörige können keine anderen Genossenschafter vertreten.