Beteiligung / Sponsoring

Folgende Beteiligungsformen sind möglich:

 

Zeichnung von Anteilscheinen der Genossenschaft Gemeinschaftshof Niederweningen (Mindestbetrag CHF 1'000.—).

Vorteil: Sie haben als GenossenschafterIn ein Stimmrecht, sowie ein Vorrecht für den Bezug einer altersgerechten Wohnung im Gemeinschaftshof. Weitere Vorteile finden Sie hier.  Und hier den Zeichnungsschein.

 

Spenden: Auf Wunsch werden Sie auf der Donatorenliste geführt. Sie können solche Beiträge für einen bestimmten Zweck, für die Unterstützung eines Teilprojekts spenden. Zum Beispiel, falls Sie den Bau von Gemeinschaftsräumen befürworten, die Existenz eines Hofladens, den Betrieb der angegliederten Gärtnerei, die Durchführung von bestimmten kulturellen Veranstaltungen oder ganz allgemein die Ausgestaltung des Gemeinschaftshofes als Treffpunkt. Besonders erwünscht sind auch Beiträge von Personen, welche nicht im Gemeinschaftshof wohnen, aber die Idee unterstützen und fördern wollen. -> Zeichnungsschein GenossenschafterIn / Spende für Gemeinschaftsteil (Spenden von Steuern absetzbar) -> Konto CH29 0070 0110 0052 5797 4   Stiftung Gemeinschaftshof Niederweningen, ZKB, 8010 Zürich

 

 

Legat/Testament: Falls Sie sich vorstellen können, den Gemeinschaftshof nicht nur zu Lebzeiten, sondern auch darüber hinaus mit einem Legat zu unterstützen, ist es ratsam, das in einem Testament niederzuschreiben.

Allgemeine Tipps zur Erstellung eines Testaments und zu einem allfälligen Vermächtnis an eine gemeinnützige Organisation finden Sie auf der Webseite des unabhängigen, neutralen Vereins MyHappyEnd, der bspw. auch von Pro Senectute mitgetragen wird. Dort finden Sie neben einem Ratgeber und allgemeinen Tipps einen Testament-Check, mit dessen Hilfe Sie innert Kürze feststellen, wie Ihre persönliche Erbsituation ist, wenn Sie kein Testament verfassen. Mit wenigen Klicks erfahren Sie zudem, wie hoch Ihre verfügungsfreie Quote und der Pflichtteil ist.

 

Mit Ereignisspenden: Immer häufiger werden, sowohl bei traurigen Anlässen als auch bei frohen Festen gemeinnützige Organisationen bedacht: Anstelle von Blumen können Sie einer geliebten Person mittels einer Spende gedenken, welche Sie dem Gemeinschaftshof zukommen lassen. Oder statt Geschenken zu Geburtstag, Hochzeit usw., wünschen Sie sich eine Spende für den Gemeinschaftshof. Bei solchen Spenden werden die Zuwendungen sowohl bei der spendenden Person als auch bei den Hinterbliebenen bzw. der feiernde Person verdankt, welche diese Spenden initiiert haben. Zahlungen auf das Konto CH29 0070 0110 0052 5797 4 Stiftung Gemeinschaftshof Niederweningen, ZKB,

8010 Zürich, können von den Steuern abgezogen werden. Wir danken Ihnen, für Ihre Unterstützung!